Die neue Aktivrente
Die neue Aktivrente Die neue Aktivrente – Hinweise für Steuererklärung und Lohnabrechnung Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente eingeführt worden. Ziel der Neuregelung ist es, das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerlich attraktiver zu gestalten und damit dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Die Aktivrente wurde am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen und am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Einkommensteuergesetz wurde entsprechend angepasst; die Aktivrente ist nun in § 3 Nr. 21 EStG geregelt. … Mehr