Clearingverfahren konnte außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen
Ein international tätiges Luftfahrtunternehmen verlegte mehrere Abteilungen von einem Standort an einen anderen. Zu diesem Zweck schloss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich, in dem unter Bezugnahme auf einen für den Konzern bestehenden Tarifvertrag und auf Konzernbetriebsvereinbarungen ein sog. Clearingverfahren für die betroffenen Arbeitnehmer vereinbart wurde. Dieses Verfahren sah vor, dass betroffenen Arbeitnehmern andere […]