Verstöße müssen gerügt werden!
Die Rügeobliegenheit ist eine zentrale Pflicht für Bieter und Antragsteller im öffentlichen Vergabeverfahren. Sie dient dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers und der Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbs. Unternehmen sind verpflichtet, erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Sobald ein Bieter einen Fehler im Vergabeverfahren erkennt oder erkennen musste, muss er diesen dem Auftraggeber mitteilen. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, verliert der Bieter seine Rechte auf ein Nachprüfungsverfahren. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 … Mehr