LTO-Podcast #5: Neue RiBVerfG und das NPD-Verbotsverfahren
Christine Langenfeld wird Bundesverfassungsrichterin.
Christine Langenfeld wird Bundesverfassungsrichterin.
Arbeitgeber, die Personalabbaumaßnahmen durchführen, müssen vor Ausspruch der Kündigungen häufig eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit einreichen. Ist ein Betriebsrat gebildet, gelten zusätzliche Anforderungen. Denn dieser muss vor Einreichung der Anzeige durch den Arbeitgeber gesondert beteiligt werden. Nachdem die Arbeitsgerichte die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Einbindung des Betriebsrats zuletzt deutlich verschärft haben, stellt sich die Frage, wie das entsprechende Verfahren durch Koordinierung mit den betrieblichen Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan vereinfacht werden kann. … Mehr
Häufig werden gerade international agierende Konzerne nicht ausschließlich nach gesellschaftsrechtlich vorgegebenen Hierarchieebenen, sondern gleichzeitig nach Funktions- und Produktbereichen organisiert (sog. „Matrix-Organisation“). Kennzeichnend für eine solche Matrix-Organisation sind mehrdimensionale Berichts- und Weisungsstrukturen. Insbesondere können disziplinarisches und fachliches Weisungsrecht auf unterschiedliche Vorgesetzte aufgeteilt sein. Während das disziplinarische Weisungsrecht (Weisungsrecht in Bezug auf Urlaub, Beurteilungen, Abmahnungen, Kündigungen, etc.) beim Vertragsarbeitgeber liegt, wird das fachliche Weisungsrecht häufig von einem Matrixmanager wahrgenommen, der konzernweit für den entsprechenden Funktions- oder Produktbereich … Mehr
Kein Eklat: BVerfG folgt dem EuGH – EZB darf Anleihen aus Kristenstaaten kaufen
Das Karlsruher Grundgesetz – Wie das BVerfG an die Staatsspitze rückte
PUSCH WAHLIG LEGAL erweitert den Partnerkreis: Zum 1. Juni 2016 wird Dr. Falko Daub zum neuen Partner ernannt. Damit verzeichnet PUSCH WAHLIG LEGAL nach dem Wechsel von Dr. Dirk Freihube im Januar bereits den zweiten Partnerzuwachs in diesem Jahr. Dr. Falko Daub begann seine Karriere bei White & Case LLP in Berlin und wechselte im […]
Das Karlsruher Grundgesetz – Alte Urteile Neu Gelesen
In Teil 1 des Beitrags zu Managed Services Deals haben wir die arbeitsrechtlich relevanten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Rechte des Betriebsrats beleuchtet. Ferner sind wir auf strategische Optimierungsmöglichkeiten u.a. bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern eingegangen. Teil 2 nimmt Aspekte von Betriebs(teil)übergängen sowie die Gestaltung des Managed Services Vertrages in den Fokus. Arbeitskosten als Teil des Business Case Genauso wie mögliche Abfindungszahlungen an widersprechende Arbeitnehmern für die beteiligten Unternehmen von hoher wirtschaftlicher Relevanz sein können, kommt den … Mehr
Viele Unternehmen organisieren mittlerweile Teilbereiche ihrer Aktivitäten mit externen Servicepartnern. Neben arbeitsrechtlich offensichtlichen und hier nicht weiter interessierenden Formen der Zusammenarbeit (Leiharbeit, Gemeinschaftsbetrieb, Werkverträge etc.) sind Managed Services Deals eine besondere Erscheinungsform. Sie hat zahlreiche arbeitsrechtliche Implikationen mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Teil 1 des Beitrags zeigt insoweit zunächst die arbeitsrechtlich relevanten Wirtschaftsfaktoren auf. Die (wirtschaftliche) Zukunft im Blick bei Managed Services Deals Wirtschaftlicher Zweck eines Managed Services Deals ist zumeist die Auslagerung von bislang intern erledigten … Mehr
Das umstrittene Wahlverfahren für BGH-Anwälte: Bundesrichter schmettern Konkurrentenklage ab