Wann wird ein Nachtrag erforderlich?
Ein Nachtrag bezeichnet aus rechtlicher Sicht die Änderung oder Erweiterung eines bereits bestehenden öffentlichen Auftrags, die sich erst im Laufe der Vertragsdurchführung ergibt. Maßgeblich ist dabei insbesondere § 132 GWB, der durch die Regelungen der VOL/B und VOB/B sowie das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz von 2016 ergänzt wird. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vergaberechtsfreie Änderung des Vertrags vorliegen. Dabei müssen weiterhin die Grundprinzipien des Vergaberechts – Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung … Mehr