„Dickpic“-Strafe: Was beim unaufgeforderten Versenden droht
Das unaufgeforderte Versenden eines Dickpics kann nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB strafbar sein und Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Der Beitrag erklärt die Voraussetzungen, Sonderfälle bei minderjährigen Empfängern und das richtige Verhalten bei einer Vorladung.