Die neuen §§ 41f und 41g EnWG:Modernisierung der Vorschriften zur Versorgungsunterbrechungen
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der neuen §§ 41f und 41g EnWG im Rahmen der EnWG-Novelle 2025 eine umfassende Modernisierung des Schutzes vor Versorgungsunterbrechung vorgenommen und damit Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 (Strombinnenmarktrichtlinie) umgesetzt. Die Anpassung reagiert auf die zunehmenden Herausforderungen im Energiesektor, insbesondere vor der wachsenden Zahl von Haushalten in finanziellen Schwierigkeiten. Die bisherigen Regelungen in § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV erwiesen sich nach Ansicht des Gesetzgebers dabei als nicht mehr … Mehr