EuGH: Neue Maßstäbe für die datenschutzrechtliche Verantwortung von Online-Plattformen
Am 2. Dezember 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil C-492/23 („Russmedia“) eine grundlegende Entscheidung zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Betreibern von Online-Marktplätzen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und in welchem Umfang Plattformbetreiber für personenbezogene – insbesondere sensible – Daten haften, die Nutzer in Anzeigen veröffentlichen. Executive Summary Der EuGH stellt klar, dass Plattformbetreiber bei Anzeigen, die personenbezogene Daten enthalten, bereits vor der Veröffentlichung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen. Hierzu … Mehr