Reform § 42 StAG: Arbeitgeberbescheinigung trotz Kündigung vorlegen noch ratsam?
Die Bundesregierung hat kürzlich eine Verschärfung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen, die insbesondere den § 42 StAG betrifft. Ziel der Reform ist es, Falschangaben im Einbürgerungsverfahren konsequent zu ahnden. Künftig kann eine unzutreffende Angabe eine Sperre von bis zu zehn Jahren für einen neuen Einbürgerungsantrag nach sich ziehen. Anlass für diese Verschärfung waren Skandale rund um gefälschte Sprachzertifikate und falsche Loyalitätserklärungen, etwa in Bezug auf das…