Kernaussagen Exakte Messung ist nicht zwingend: Ein plausibler Annäherungswert der Geschwindigkeit kann für ein Alleinrennen nach § 315d StGB genügen. Je größer die Differenz zwischen erlaubter und tatsächlicher Geschwindigkeit, desto näher liegt ein verbotenes Rennen. Ohne massive Überschreitung müssen renntypische Verstöße (abrupte Spurwechsel, dichtes Auffahren, Lichthupe) konkret geschildert sein. Urteile müssen transparent belegen, worauf die Feststellungen beruhen (Verfolgungsfahrt, Limit, Wegstrecke, Sicht/Licht). Regelmäßig drohen Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist; § 315d ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Termin vereinbaren? Rechtsanwalt … Mehr