Fünftes Update: Keine Margenbesteuerung für NonEU-Reiseveranstalter noch bis Ende 2029
Hintergrund Damit legte die deutsche Finanzverwaltung – abweichend von der bisherigen Praxis und abweichend zu fast allen anderen EU-Ländern – vor und wollte Reisen von Drittlandsreiseveranstaltern besteuern. Aus Gründen des Vertrauensschutzes war ursprünglich eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2020 erlassen worden. Diese Nichtbeanstandungsregelung geht nunmehr in die fünfte Verlängerung: Galt sie zunächst bis zum 31. Dezember 2021 , dann bis zum 31. Dezember 2022 , weiter bis zum 31. Dezember 2023 und bis zum … Mehr