Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Transparenzregister nötig
OVG Münster zur Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen nach der DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat den Schutz personenbezogener Daten in Europa auf ein neues Niveau gehoben. Doch wie weit reichen die Pflichten der Verantwortlichen, wenn es um die technische Absicherung von Daten geht? Muss jede Übermittlung personenbezogener Daten zwingend Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen, oder genügen auch andere Sicherheitsmaßnahmen?…WeiterlesenKeine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Transparenzregister nötig Quelle