Warum ich auf Gewinnausschüttungen keine Kapitalertragsteuer zahle
Gewinnausschüttungen ohne Kapitalertragsteuer? Geht das überhaupt? Wir zeigen, wie man das durch eine Kombination von zwei sehr unterschiedlichen Gestaltungsoptionen schafft. Dazu zahlen wir einerseits keine Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen, sondern wir beantragen das Teileinkünfteverfahren. Damit sind schon mal 40 % der Gewinnausschüttungen steuerfrei. Die Einkommensteuer auf die restlichen 60 % eliminieren wir, indem wir einen Investitionsabzugsbetrag in gleicher Höhe bilden. Mit diesem finanzieren wir den Kauf und Betrieb von PV-Anlagen. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Ihr Kontakt für neue Mandanten: … Mehr