EuGH, 11.09.2025: Konkrete Arbeitszeiten zur Pflege von schwerbehinderten Kindern
Die Mitarbeiterin begehrte den Einsatz auf einem Arbeitsplatz zu konkret festgelegten Arbeitszeiten anstelle wechselnden Einsatzes, weil sie sich um ihren schwerbehinderten Sohn kümmern müsse. Der Arbeitgeber gewährte ihr dies vorläufig, lehnte aber eine dauerhafte Anpassung des Vertrags ab. Die Vorlage an den EuGH betraf die Reichweite der europäischen Antidiskriminierungs-RL. Sie zielt, so das Gericht, darauf ab, jede Form der Diskriminierung wegen einer Behinderung zu bekämpfen. Hierzu zähle auch die mittelbare “Mitdiskriminierung” wegen einer Behinderung, … Mehr