Aktuelles zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG entwickeltes Grundrecht. Es schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit in ihren verschiedenen Ausprägungen: das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und das Recht auf Vergessen – um nur die wichtigsten zu nennen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht steht in einem dauerhaften Spannungsverhältnis … Mehr