Aktuelles zum Asylrecht
Das Grundrecht auf Asyl (Asylrecht) nach Art. 16a GG ist das einzige Grundrecht des Grundgesetzes, das ausschließlich Ausländern zusteht. Es garantiert politisch Verfolgten das Recht auf Schutz in der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Asylrechtsreform von 1993 ist der Schutzbereich durch die sogenannte Drittstaatenregelung und die Regelung sicherer Herkunftsstaaten erheblich eingeschränkt worden – ein verfassungsrechtlich nach wie vor umstrittener Eingriff. Das Asylrecht steht im Schnittpunkt von Verfassungsrecht, Europarecht und internationalem Flüchtlingsrecht. Die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Asylverfahrensrichtlinie … Mehr