Aktuelles zum Beihilferecht

Das Beihilferecht ist das Recht der staatlichen Subventionen. Art. 107 AEUV verbietet staatliche Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Das Beihilferecht ist damit eine der wichtigsten Schranken für staatliches Wirtschaftshandeln in der EU. Nicht jede staatliche Fördermaßnahme ist eine unzulässige Beihilfe: Das Beihilferecht kennt zahlreiche Ausnahmen – für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, für regionale Fördermaßnahmen, für Forschung und … Mehr