Das Beihilferecht ist das Recht der staatlichen Subventionen. Art. 107 AEUV verbietet staatliche Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Das Beihilferecht ist damit eine der wichtigsten Schranken für staatliches Wirtschaftshandeln in der EU.
Nicht jede staatliche Fördermaßnahme ist eine unzulässige Beihilfe: Das Beihilferecht kennt zahlreiche Ausnahmen – für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, für regionale Fördermaßnahmen, für Forschung und Entwicklung, für Umweltschutz und für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) befreit bestimmte Beihilfekategorien von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission.
Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zum EU-Beihilferecht. Wir kuratieren Beiträge aus Kartellrechts- und Europarechtsblogs, informative YouTube-Videos und Podcast-Episoden, die aktuelle Beihilfeentscheidungen der EU-Kommission und neue Gerichtsurteile praxisnah einordnen. Ob aktuelle Kommissionsentscheidungen zu staatlichen Energiebeihilfen, EuGH-Urteile zur Beihilferückforderung oder praxisnahe Hinweise zur Beihilfenotifizierung – bei Recht Umschau finden Sie täglich den aktuellsten Stand.
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