Aktuelles zur Berufsfreiheit

Die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG schützt das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Sie ist eines der wirtschaftlich bedeutsamsten Grundrechte und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Unternehmen vor staatlichen Eingriffen in die Berufsausübung. Das BVerfG hat mit der sogenannten Drei-Stufen-Theorie ein differenziertes System entwickelt, das die Intensität staatlicher Eingriffe an die Rechtfertigungsanforderungen knüpft. In der Praxis ist die Berufsfreiheit in vielen Rechtsbereichen relevant: Berufszulassungsregelungen (Approbation, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft), … Mehr