Aktuelles zum Demokratieprinzip

Das Demokratieprinzip ist neben dem Rechtsstaat-, Sozialstaats- und Bundesstaatsprinzip eines der vier Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG bestimmen: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Bundesstaat; alle Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird durch Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Das Demokratieprinzip ist durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG einer Änderung durch den verfassungsändernden Gesetzgeber entzogen. In … Mehr