Aktuelles zum Designrecht

Das Designrecht – früher als Geschmacksmusterrecht bekannt – schützt das äußere Erscheinungsbild von Erzeugnissen oder Teilen davon. Ob Produktform, Verpackung, grafische Symbole oder Schriftzeichen: Wer ein neues und eigenartiges Design entwickelt, kann es als eingetragenes Design beim DPMA oder als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO schützen lassen. Daneben gibt es den nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmack, der automatisch für drei Jahre Schutz bietet. Das Designrecht spielt in der Praxis für viele Branchen eine zentrale Rolle: Mode und Textil, Möbel … Mehr