Aktuelles zur Eigentumsgarantie
Die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG schützt das Eigentum als Grundlage persönlicher Freiheit und wirtschaftlicher Selbstbestimmung. Sie schützt nicht nur das Eigentum an Sachen, sondern auch Forderungen, Unternehmensanteile, Immaterialgüterrechte und in bestimmtem Umfang auch öffentlich-rechtliche Positionen wie Rentenanwartschaften. Zugleich stellt Art. 14 Abs. 2 GG klar: Eigentum verpflichtet – sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Das Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsschutz und Sozialbindung ist eines der zentralen Themen des deutschen Verfassungsrechts. Aktuelle Brennpunkte: die … Mehr