Aktuelles zur Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der der Schuldner – also das insolvente Unternehmen – die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält, anstatt sie an einen Insolvenzverwalter abzutreten. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Die Eigenverwaltung ist besonders für Unternehmen geeignet, die eine realistische Sanierungsperspektive haben und über eine handlungsfähige Geschäftsführung verfügen. Die Eigenverwaltung hat durch die SanInsFoG-Reform (2021) erhebliche Änderungen erfahren: Die … Mehr