Aktuelles zur Fusionskontrolle

Die Fusionskontrolle ist die dritte große Säule des Kartellrechts neben dem Kartellverbot und dem Missbrauchsverbot. Sie soll verhindern, dass durch Unternehmenszusammenschlüsse marktbeherrschende Stellungen entstehen oder verstärkt werden, die den Wettbewerb dauerhaft beeinträchtigen. In Deutschland prüft das Bundeskartellamt Zusammenschlüsse, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten; für Zusammenschlüsse mit europäischer Dimension ist die EU-Kommission zuständig. Das Fusionskontrollverfahren beginnt mit der Anmeldung des geplanten Zusammenschlusses beim zuständigen Kartellamt. Die Behörde hat dann zunächst eine kurze Frist (Phase I) für eine … Mehr