Aktuelles zum Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet – ein Begriff, der auf einige wesentliche Unterschiede hinweist. Wie das Patent schützt das Gebrauchsmuster technische Erfindungen, allerdings ohne Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit durch das DPMA. Das macht die Eintragung schneller und günstiger – dafür bietet das Gebrauchsmuster nur eine Schutzdauer von maximal zehn Jahren (statt 20 beim Patent) und schützt keine Verfahrenserfindungen. Das Gebrauchsmuster ist besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen, die einen … Mehr