Aktuelles zur Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung – die Aufteilung staatlicher Macht in Legislative, Exekutive und Judikative – ist ein Kernprinzip des demokratischen Rechtsstaats und im Grundgesetz verankert. Art. 20 Abs. 2 GG bestimmt, dass die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird. Dieses Prinzip dient der gegenseitigen Kontrolle und Hemmung staatlicher Machtausübung und soll Machtmissbrauch verhindern. In der Verfassungswirklichkeit ist die Gewaltenteilung nicht absolut, sondern durch vielfältige Verflechtungen und Rückkopplungen geprägt. Die … Mehr