Aktuelles zum Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist das wichtigste zivilrechtliche Schutzinstrument bei häuslicher Gewalt und Nachstellung. Es ermöglicht dem Familiengericht, auf Antrag des Opfers schnelle und wirksame Schutzmaßnahmen anzuordnen: Kontaktverbote, Annäherungsverbote, die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung sowie bei Dringlichkeit – ohne vorherige Anhörung des Täters – einstweilige Verfügungen. Das Gewaltschutzgesetz gilt nicht nur für Ehepaare, sondern für alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben oder gelebt haben. In der Praxis ist das Gewaltschutzgesetz ein schnelles und effektives … Mehr