Aktuelles zum Gleichheitsgrundsatz
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Art. 3 Abs. 1 GG formuliert den allgemeinen Gleichheitssatz – ein Grundrecht, das den Gesetzgeber und die Verwaltung verpflichtet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Der besondere Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verbietet Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Herkunft, der Rasse, der Sprache, der Heimat, des Glaubens sowie der politischen Anschauungen. In der Praxis ist der Gleichheitsgrundsatz eines der am häufigsten angerufenen Grundrechte. … Mehr