Aktuelles zum GmbH Gesellschaftsvertrag

Der GmbH Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament jeder GmbH. Er regelt die innere Verfassung der Gesellschaft: Stammkapital, Geschäftsanteile, Stimmrechte, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Übertragungsbeschränkungen für Anteile und Auflösungsmodalitäten. Ein sorgfältig gestalteter Gesellschaftsvertrag kann spätere Gesellschafterstreitigkeiten verhindern – ein mangelhaft formulierter kann sie erst auslösen. Das GmbH-Gesetz gibt nur wenige zwingende Mindestinhalte vor: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital müssen im Gesellschaftsvertrag stehen. Der Rest ist dispositiv – also durch die Gesellschafter frei gestaltbar. Diese Gestaltungsfreiheit ist eine der … Mehr