Aktuelles zur Gütertrennung
Die Gütertrennung ist ein ehelicher Güterstand, bei dem jeder Ehepartner sein Vermögen vollständig getrennt hält – ohne Ausgleichsanspruch im Scheidungsfall. Im Gegensatz zur gesetzlichen Zugewinngemeinschaft gibt es beim Ende der Ehe keine hälftige Teilung des Vermögenszuwachses. Gütertrennung kann nur durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden und gilt dann ab dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung. Die Wahl der Gütertrennung hat erhebliche Konsequenzen – positive wie negative. Einerseits schützt sie Unternehmer und Selbstständige vor dem Zugriff des … Mehr