Die Gütertrennung ist ein ehelicher Güterstand, bei dem jeder Ehepartner sein Vermögen vollständig getrennt hält – ohne Ausgleichsanspruch im Scheidungsfall. Im Gegensatz zur gesetzlichen Zugewinngemeinschaft gibt es beim Ende der Ehe keine hälftige Teilung des Vermögenszuwachses. Gütertrennung kann nur durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden und gilt dann ab dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung.
Die Wahl der Gütertrennung hat erhebliche Konsequenzen – positive wie negative. Einerseits schützt sie Unternehmer und Selbstständige vor dem Zugriff des Partners auf Betriebsvermögen. Andererseits kann sie für den wirtschaftlich schwächeren Partner erhebliche Nachteile bringen, wenn dieser während der Ehe auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat, um Kinder zu betreuen. Das Unterhaltsrecht bietet hier zwar eine gewisse Absicherung, aber keinen vollständigen Ausgleich.
Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zur Gütertrennung. Wir kuratieren Beiträge aus Familienrechtsblogs, informative YouTube-Videos von Notaren und Familienrechtsanwälten sowie Podcast-Episoden, die die Vor- und Nachteile der Gütertrennung im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft praxisnah erläutern. Besonders gefragt: Beiträge zu modifizierten Güterkonstruktionen, die Elemente beider Systeme verbinden, sowie aktuelle Urteile zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen mit Gütertrennungsklausel.
Bei Recht Umschau finden Sie täglich alle relevanten Informationen zur Gütertrennung – aus erstklassigen Quellen, kostenlos und stets auf dem neuesten Stand.
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