Aktuelles zur Informationsfreiheit

Die Informationsfreiheit umfasst zwei eng verbundene, aber zu unterscheidende Rechtsbereiche: das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG (das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten) und das einfachgesetzliche Informationsfreiheitsrecht, also das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) und den Landesinformationsfreiheitsgesetzen. Das IFG gibt jedem Bürger das Recht, Einsicht in amtliche Informationen der Bundesbehörden zu beantragen – ohne Begründung und ohne besonderes Interesse nachweisen zu müssen. … Mehr