Aktuelles zum Thema Insolvenz anmelden
Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung – umgangssprachlich nur Insolvenz anmelden – ist eine der kritischsten Pflichten im deutschen Unternehmensrecht. Wer sie verpasst, riskiert persönliche Haftung, strafrechtliche Konsequenzen und den Verlust jeglichen unternehmerischen Handlungsspielraums. Für Geschäftsführer von GmbHs, Vorstände von AGs und Vorstände von Vereinen gilt: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen, Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Die praktischen Fragen, die sich in dieser Situation stellen, sind komplex: Liegt tatsächlich … Mehr