Aktuelles zum Kartellbußgeld

Das Kartellbußgeld gehört zu den schärfsten Sanktionsinstrumenten im Wirtschaftsrecht. Die EU-Kommission kann gegen Unternehmen, die gegen Art. 101 oder 102 AEUV verstoßen, Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Das Bundeskartellamt kann nach § 81 GWB Bußgelder in gleicher Größenordnung aussprechen. Die höchsten Bußgelder wurden bislang gegen Technologiekonzerne und Automobilhersteller verhängt – in Einzelfällen in Milliardenhöhe. Die Bußgeldbemessung folgt Leitlinien, die Faktoren wie die Schwere und Dauer des Verstoßes, den Umsatz auf … Mehr