Aktuelles zum Kartellverbot
Das Kartellverbot ist das Herzstück des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts. Art. 101 AEUV (und sein deutsches Pendant § 1 GWB) verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Klassische Kartellverstöße sind Preisabsprachen, Marktaufteilungsvereinbarungen, Quotenabsprachen und koordiniertes Angebotsverhalten bei Ausschreibungen. Das Kartellverbot gilt nicht absolut: Art. 101 Abs. 3 AEUV sieht Freistellungen vor, wenn eine Vereinbarung den technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt fördert, … Mehr