Aktuelles zum Kindeswohl
Das Kindeswohl ist das oberste Prinzip des deutschen Kindschaftsrechts. Es ist der Maßstab, an dem alle Entscheidungen des Familiengerichts zu Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindschaftssachen ausgerichtet werden. Doch so eindeutig der Begriff klingt – seine rechtliche Konkretisierung ist stets eine Einzelfallentscheidung, die Richter, Gutachter, Jugendämter und Verfahrensbeiständen vor anspruchsvolle Abwägungen stellt. Zum Kindeswohl gehören nach gefestigter Rechtsprechung unter anderem: eine stabile Bindung zu beiden Elternteilen, die Sicherung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit, die Förderung der … Mehr