Aktuelles zur Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte der deutschen Verfassungsordnung. Sie schützt das Recht, Meinungen frei zu äußern, zu verbreiten und zu empfangen – unabhängig davon, ob diese Meinungen erwünscht, populär oder gesellschaftlich akzeptiert sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit als „schlechthin konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung“ bezeichnet. Und dennoch ist sie kein schrankenloses Recht. Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind Gegenstand ständiger rechtlicher und gesellschaftlicher Auseinandersetzung: Wann ist eine … Mehr