Aktuelles zur Menschenwürde

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit diesem Satz beginnt das Grundgesetz – und setzt damit ein klares Bekenntnis: Die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG ist das oberste Verfassungsprinzip, das keiner Abwägung zugänglich und keiner Einschränkung fähig ist. Sie ist der absolute Kern der deutschen Verfassungsordnung und zugleich Maßstab für alle anderen Grundrechte. Was Menschenwürde konkret bedeutet, ist jedoch nicht immer leicht zu bestimmen. Die Rechtsprechung des BVerfG hat in einer Reihe grundlegender … Mehr