Aktuelles zur Organhaftung

Die Organhaftung ist ein zentrales Thema des Gesellschaftsrechts. Sie betrifft die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsratsmitgliedern und GmbH-Geschäftsführern für Schäden, die sie der Gesellschaft oder Dritten durch Pflichtverletzungen zufügen. Mit steigendem Bewusstsein für Corporate Governance und zunehmender Bereitschaft von Gesellschaften und Insolvenzverwaltern, Organhaftungsansprüche durchzusetzen, ist die Organhaftung zu einem bedeutenden Praxisfeld geworden. Für Vorstandsmitglieder einer AG regelt § 93 AktG den Haftungsmaßstab: Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Die Business Judgment … Mehr