Aktuelles zum Parteienrecht
Das Parteienrecht ist ein Spezialgebiet des Verfassungsrechts, das die rechtliche Stellung politischer Parteien regelt. Parteien sind nach Art. 21 GG besonders privilegierte Verfassungsorgane: Sie wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, genießen die Freiheit der Gründung und Betätigung und haben Anspruch auf staatliche Finanzierung nach dem Parteiengesetz. Zugleich unterliegen sie besonderen Pflichten: innere demokratische Ordnung, Rechenschaftspflicht und – als ultima ratio – die Möglichkeit eines Parteiverbots. Das Parteiverbotsverfahren vor dem BVerfG ist eines der … Mehr