Aktuelles zum Rechtsstaatsprinzip
Das Rechtsstaatsprinzip ist eines der fundamentalen Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Es ist in Art. 20 Abs. 3 GG verankert und durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Es verpflichtet alle staatliche Gewalt auf Recht und Gesetz, garantiert die Bindung der Verwaltung und der Gerichte an das Gesetz, sichert den Anspruch auf rechtliches Gehör und auf eine unabhängige Justiz und gewährleistet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als allgemeines Prinzip staatlichen Handelns. In der Praxis konkretisiert sich das Rechtsstaatsprinzip in einer Vielzahl … Mehr