Aktuelles zur Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG schützt das Recht, einen Glauben zu haben, zu bekennen und nach ihm zu leben – oder keinen Glauben zu haben. Sie umfasst die innere Glaubensfreiheit ebenso wie die äußere Bekenntnisfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung. In einer pluralen Gesellschaft gehört die Religionsfreiheit zu den am stärksten umstrittenen Grundrechten, weil sie regelmäßig in Konflikt mit anderen Verfassungsgütern tritt. Praktische Konflikte entstehen etwa beim Tragen religiöser Symbole im öffentlichen Dienst (Kopftuch, … Mehr