Aktuelles zum Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Vorverfahren zur Insolvenz, das drohend zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen die Möglichkeit gibt, einen Insolvenzplan in Eigenverwaltung vorzubereiten – unter dem Schutz eines gerichtlich angeordneten vorläufigen Insolvenzschutzes. Während dieser Vorbereitungsphase von bis zu drei Monaten sind Einzelzwangsvollstreckungen der Gläubiger ausgesetzt, und der Schuldner kann seinen Geschäftsbetrieb unter der Kontrolle eines vorläufigen Sachwalters (nicht: Insolvenzverwalters) fortführen. Das Schutzschirmverfahren wurde mit dem ESUG (2012) eingeführt und hat sich als wichtiges Instrument der präventiven … Mehr