Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Vorverfahren zur Insolvenz, das drohend zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen die Möglichkeit gibt, einen Insolvenzplan in Eigenverwaltung vorzubereiten – unter dem Schutz eines gerichtlich angeordneten vorläufigen Insolvenzschutzes. Während dieser Vorbereitungsphase von bis zu drei Monaten sind Einzelzwangsvollstreckungen der Gläubiger ausgesetzt, und der Schuldner kann seinen Geschäftsbetrieb unter der Kontrolle eines vorläufigen Sachwalters (nicht: Insolvenzverwalters) fortführen.
Das Schutzschirmverfahren wurde mit dem ESUG (2012) eingeführt und hat sich als wichtiges Instrument der präventiven Restrukturierung etabliert. Es setzt voraus, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist und dass eine anerkannte Stelle (in der Regel ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) bescheinigt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Der Schuldner kann zudem den vorläufigen Sachwalter selbst vorschlagen.
Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zum Schutzschirmverfahren. Wir kuratieren Beiträge aus Insolvenz- und Restrukturierungsrechtsblogs, informative YouTube-Videos und Podcast-Episoden, die das Schutzschirmverfahren praxisnah aufbereiten. Ob neue Gerichtsentscheidungen zu den Voraussetzungen, Erfahrungsberichte aus abgeschlossenen Schutzschirmverfahren oder Kommentare zur Abgrenzung zum StaRUG-Verfahren – bei Recht Umschau finden Sie täglich den aktuellsten Stand.
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