Aktuelles zum StaRUG
Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und hat das deutsche Restrukturierungsrecht grundlegend verändert. Es setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie um und schafft ein neues, außerinsolvenzliches Verfahren für Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind: den Restrukturierungsplan, der mit Gericht und unter Einbeziehung der Gläubiger durchgesetzt werden kann – ohne Insolvenzverfahren. Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig gegenzusteuern, bevor die Insolvenzreife eingetreten ist. Kernstück ist die Pflicht der Geschäftsführung, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu … Mehr