Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und hat das deutsche Restrukturierungsrecht grundlegend verändert. Es setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie um und schafft ein neues, außerinsolvenzliches Verfahren für Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind: den Restrukturierungsplan, der mit Gericht und unter Einbeziehung der Gläubiger durchgesetzt werden kann – ohne Insolvenzverfahren.
Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig gegenzusteuern, bevor die Insolvenzreife eingetreten ist. Kernstück ist die Pflicht der Geschäftsführung, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen (§ 1 StaRUG). Flankiert wird diese Pflicht durch den neuen IDW S 16, der Anforderungen an Krisenfrüherkennungssysteme konkretisiert. Das Restrukturierungsverfahren selbst kann vollständig nicht-öffentlich durchgeführt werden.
Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zum StaRUG. Wir kuratieren Beiträge aus Restrukturierungsrechtsblogs, informative YouTube-Videos und Podcast-Episoden, die das StaRUG und seine praktische Anwendung praxisnah aufbereiten. Ob neue Gerichtsentscheidungen zum Restrukturierungsplan, aktuelle Entwicklungen zur Frühwarnpflicht oder Erfahrungsberichte aus abgeschlossenen StaRUG-Verfahren – bei Recht Umschau finden Sie täglich den aktuellsten Stand.
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