Aktuelles zum Thema stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Personengesellschaft, bei der sich ein stiller Gesellschafter mit einer Einlage am Handelsgewerbe eines anderen beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Die Einlage geht in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes über; der stille Gesellschafter erhält im Gegenzug eine Beteiligung am Gewinn und trägt – sofern nichts anderes vereinbart ist – keine Verluste über seine Einlage hinaus. Das Recht der stillen Gesellschaft unterscheidet zwischen der typischen stillen … Mehr