Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Personengesellschaft, bei der sich ein stiller Gesellschafter mit einer Einlage am Handelsgewerbe eines anderen beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Die Einlage geht in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes über; der stille Gesellschafter erhält im Gegenzug eine Beteiligung am Gewinn und trägt – sofern nichts anderes vereinbart ist – keine Verluste über seine Einlage hinaus.
Das Recht der stillen Gesellschaft unterscheidet zwischen der typischen stillen Gesellschaft (reines Schuldverhältnis, Beteiligung am Gewinn) und der atypischen stillen Gesellschaft (zusätzliche Beteiligung am Vermögen und ggf. an der Geschäftsführung). Die atypische stille Gesellschaft hat besondere steuerliche Relevanz, da sie ggf. zur Mitunternehmerschaft führt. Praktische Bedeutung hat die stille Gesellschaft vor allem als Instrument der Unternehmensfinanzierung im Mittelstand.
Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zur stillen Gesellschaft. Wir kuratieren Beiträge aus Gesellschaftsrechts- und Steuerrechtsblogs, informative YouTube-Videos und Podcast-Episoden, die das Recht der stillen Gesellschaft praxisnah aufbereiten. Ob neue BGH-Entscheidungen zur stillen Gesellschaft, steuerliche Aspekte der atypischen stillen Gesellschaft oder praxisnahe Hinweise zur Vertragsgestaltung – bei Recht Umschau finden Sie täglich den aktuellsten Stand.
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