Aktuelles zum Umwandlungsrecht

Das Umwandlungsrecht regelt die Möglichkeiten, Unternehmen und Unternehmensträger umzustrukturieren, ohne sie auflösen und neu gründen zu müssen. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) kennt vier Grundformen: Verschmelzung (Fusion zweier oder mehrerer Gesellschaften), Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragung und Formwechsel. Diese Instrumente ermöglichen effiziente Unternehmensrestrukturierungen mit Gesamtrechtsnachfolge – alle Aktiva und Passiva gehen automatisch auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das Umwandlungsrecht ist besonders relevant für Konzernrestrukturierungen, die Trennung von Unternehmensteilen im Rahmen von M&A-Transaktionen, die Umwandlung einer GmbH in … Mehr