Aktuelles zum Vermächtnis

Das Vermächtnis ist eine letztwillige Zuwendung, die keinen Erben, sondern einen Vermächtnisnehmer begünstigt. Anders als der Erbe, der in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers eintritt (einschließlich der Schulden), erhält der Vermächtnisnehmer nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Vermögenswert: ein Grundstück, einen Geldbetrag, ein Kunstwerk oder eine andere konkrete Sache. Das Vermächtnis ist ein flexibles Instrument der Nachlassgestaltung: Es ermöglicht es dem Erblasser, Personen zu bedenken, die er nicht als Erben einsetzen möchte – etwa … Mehr